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Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Entwicklung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen hat der Gemeinderat Stellung bezogen. Um lärmtechnische Konflikte mit dem Ort Frensdorf vollends auszuschließen und großzügige baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für Frensdorf vorzuhalten, wurde beschlossen, den Abstand von Windenergiestandorten zum südlichen Ortsrand von Frensdorf auf mindestens 1.500 Metern zu vergrößern. Das geplante Vorranggebiet des Regionalplanes "Windenergie" soll deshalb im nördlichen Bereich flächenmäßig deutlich eingekürzt werden. Dafür werden folgende Gründe angeführt:
Aufgrund der geringen Windhöffigkeit und der eingeschränkten Rentabilität soll ferner das Gebiet im östlichen Bereich des vorgeschlagenen Vorranggebietes gekürzt werden. In diesem Bereich soll keine WEA-Planung umgesetzt werden. Die neue Vorranggebietsgrenze soll dem bestehenden Feldweg entlang angepasst werden.
Im südlichen Bereich des geplanten Wind-Vorranggebietes soll eine Gebietsoptimierung durchgeführt werden. Die Vorranggebietsgrenze soll in Richtung Süden geringfügig erweitert werden.
Die vorgeschlagenen Gebietsanpassungen sind in der beigefügten Skizze zeichnerisch dargestellt.
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Anpassung des Vorranggebietes beim Regionalen Planungsverband zu beantragen.
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